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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des DGI e.V.

I. Geltungsbereich

  1. Die­se all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (nach­fol­gend AGB) des DGI e. V. (nach­fol­gend DGI) gel­ten im Hin­blick auf alle durch die DGI ange­bo­te­nen Ver­an­stal­tun­gen nach Maß­ga­be der zwi­schen dem Teil­neh­mer und der DGI geschlos­se­nen Ver­trä­ge.
  2. Die AGB gel­ten sowohl gegen­über Ver­brau­chern als auch gegen­über Unter­neh­mern, sofern nicht in der jewei­li­gen Klau­sel aus­drück­lich eine Unter­schei­dung vor­ge­nom­men wird.

II. Vertragsschluss / Vertragspartner

  1. Der Teil­neh­mer kann sich ent­we­der per Tele­fax oder online bei der DGI für eine Ver­an­stal­tung anmel­den. Bereits im Rah­men der Anmel­dung ist die Semi­nar­ge­bühr im Vor­aus ent­we­der durch Zah­lung per Kre­dit­kar­te oder durch Ein­wil­li­gung in das SEPA-Last­schrift­ver­fah­ren zu ent­rich­ten. Nach Ein­gang der Anmel­dung erhält der Teil­neh­mer eine ver­bind­li­che Anmel­de­be­stä­ti­gung sowie die Rech­nung über die Semi­nar­ge­bühr per E‑Mail.
  2. Der Ver­trag kommt zustan­de mit dem DGI e. V., Risch­kamp 37 F, 30659 Han­no­ver.
  3. Der Ver­trags­schluss steht unter der auf­lö­sen­den Bedin­gung, dass der Betrag nicht ein­ge­zo­gen wer­den kann. Bei Ein­tritt der Bedin­gung ver­liert der Teil­neh­mer sei­nen Anspruch auf einen Semi­nar­platz.
  4. Die Teil­neh­mer­zahl für die Semi­na­re der DGI ist bezüg­lich der Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen begrenzt. Anmel­dun­gen wer­den des­halb in der Rei­hen­fol­ge ihres Ein­gangs berück­sich­tigt. Im Fal­le der Über­bu­chung wird die DGI den Teil­neh­mer unver­züg­lich infor­mie­ren. Ein Ver­trag kommt in die­sem Fall nicht zustan­de.

III. Preise

  1. Es gel­ten die in der Leis­tungs­be­schrei­bung fest­ge­leg­ten Prei­se (Ver­an­stal­tung).
  2. Sofern der Teil­neh­mer bei der Anmel­dung eine redu­zier­te Gebühr in Anspruch nimmt, ver­si­chert er damit, dass er das Redu­zie­rungs­kri­te­ri­um (DGI-Mit­glied, Stu­die­ren­der etc.) zum Zeit­punkt der Anmel­dung erfüllt. Die DGI kann die Vor­la­ge einer ent­spre­chen­den Beschei­ni­gung ver­lan­gen.
  3. Anrei­se und Über­nach­tung sind nicht im Preis ent­hal­ten.

IV. Rücktritt (Stornierung) seitens des Teilnehmers

Der Teil­neh­mer kann ohne Anga­be von Grün­den bis 60 Tage vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn vom Ver­trag zurück­tre­ten. Der Rück­tritt ist per Brief, Fax oder E‑Mail zu erklä­ren. Die Teil­nah­me­ge­bühr wird in die­sem Fal­le erstat­tet. Es fällt jedoch eine Bear­bei­tungs­ge­bühr in Höhe von 30,00 € pro Per­son an. Dem Teil­neh­mer steht der Nach­weis frei, dass kein oder ein gerin­ge­rer Scha­den ent­stan­den ist. Erfolgt der Rück­tritt nach dem vor­ge­nann­ten Zeit­punkt, wird die Teil­nah­me­ge­bühr nicht erstat­tet.

V. Absage/ Änderungen seitens DGI

  1. Die DGI behält sich das Recht vor, bei Vor­lie­gen eines wich­ti­gen Grun­des (z.B. behörd­li­che Anord­nun­gen, Gesund­heits­schutz) geplan­te Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen auch nach erfolg­ter Anmel­dung sei­tens des Teil­neh­mers alter­na­tiv als Web­i­na­re durch­zu­füh­ren. Die Teil­nah­me­ge­büh­ren ändern sich hier­durch nicht. Das Rück­tritts­recht des Teil­neh­mers rich­tet sich in die­sem Fal­le nach vor­ste­hen­der Zif­fer IV.
  2. Die DGI ist zudem berech­tigt, Ver­an­stal­tun­gen abzu­sa­gen, wenn der jewei­li­ge Ter­min aus wich­ti­gem Grund nicht durch­ge­führt wer­den kann. Ein wich­ti­ger Grund liegt vor, wenn
    • für die jewei­li­ge Ver­an­stal­tung bis 14 Tage vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn die jewei­li­ge Min­dest­teil­neh­mer­zahl nicht erreicht wird,
    • der jewei­li­ge Ter­min aus nicht von der DGI zu ver­tre­te­nen Grün­den abge­sagt wer­den muss. Die­se sind ins­be­son­de­re, aber nicht aus­schließ­lich, Fäl­le höhe­rer Gewalt (z.B. Pan­de­mie) bzw. behörd­li­che Anord­nun­gen, die eine plan­mä­ßi­ge Durch­füh­rung der Ver­an­stal­tun­gen unmög­lich machen.
  3. Im Fal­le der Absa­ge der Ver­an­stal­tung sei­tens der DGI wird eine bereits gezahl­te Teil­nah­me­ge­bühr erstat­tet. Dar­über hin­aus gehen­de Ansprü­che ent­ste­hen dem Teil­neh­mer aus einer Absa­ge der Ver­an­stal­tung gegen­über der DGI nicht. Auf die Rege­lung zur Haf­tung der DGI gemäß Zif­fer VIII wird ver­wie­sen.
  4. Die DGI ist berech­tigt, den vor­ge­se­he­nen Refe­ren­ten im Bedarfs­fall (z.B. Krank­heit etc.) durch einen ande­ren — hin­sicht­lich des ange­kün­dig­ten The­mas gleich qua­li­fi­zier­ten — Refe­ren­ten zu erset­zen.
  5. Absa­gen oder not­wen­di­ge Ände­run­gen wird die DGI dem Teil­neh­mer unver­züg­lich mit­tei­len.

VI. Rahmen-/ Abendprogramm

  1. Anmel­dun­gen für Rah­men- und/oder Abend­pro­gram­me sind ver­bind­lich und vom Teil­neh­mer im Vor­aus nach ent­spre­chen­der Rech­nungs­stel­lung sei­tens der DGI zu zah­len.
  2. Sofern die für die Durch­füh­rung der Ver­an­stal­tung erfor­der­li­che Min­dest­teil­neh­mer­zahl bis 14 Tage vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn nicht erreicht wird, ist die DGI berech­tigt, die Ver­an­stal­tung abzu­sa­gen. Die geleis­te­te Vor­aus­zah­lung wird in die­sem Fall voll­um­fäng­lich erstat­tet. Bei Nicht­teil­nah­me des Teil­neh­mers erfolgt kei­ne Erstat­tung. Im Fal­le der Stor­nie­rung durch den Teil­neh­mer wird die Vor­aus­zah­lung nur dann erstat­tet, wenn die­se spä­tes­tens 60 Tage vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn erfolgt.

VII. Übernachtungen/ Hotelbuchungen

Soweit mög­lich, rich­tet die DGI bei Hotels Abruf­kon­tin­gen­te zu Son­der­kon­di­tio­nen für die Teil­neh­mer ein. Die Buchung erfolgt beim jewei­li­gen Hotel durch den Teil­neh­mer selbst. Das Ver­trags­ver­hält­nis über die Leis­tun­gen des Hotels kommt nur zwi­schen dem Teil­neh­mer und dem Hotel, nicht aber mit DGI zustan­de. Sämt­li­che sich aus die­sem Ver­trags­ver­hält­nis erge­ben­den Ansprü­che und Ver­pflich­tun­gen bestehen daher aus­schließ­lich zwi­schen dem Teil­neh­mer und dem jewei­li­gen Hotel.

VIII. Haftung/ Schadensersatzansprüche

  1. Die DGI haf­tet gegen­über dem Teil­neh­mer bei Vor­satz und gro­ber Fahr­läs­sig­keit nach den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen.
  2. Bei leich­ter Fahr­läs­sig­keit haf­tet die DGI dem Teil­neh­mer gegen­über nur bei Ver­let­zung einer wesent­li­chen Ver­trags­pflicht, deren Erfül­lung die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Ver­tra­ges erst ermög­licht und auf deren Ein­hal­tung der Teil­neh­mer regel­mä­ßig ver­trau­en darf (Kar­di­nal­plicht). In die­sen Fäl­len haf­tet die DGI ledig­lich in Höhe des vor­her­seh­ba­ren, ver­trags­ty­pi­schen Scha­dens.
  3. Die Beschrän­kun­gen nach Zif­fer 1 und 2 gel­ten nicht bei einer Ver­let­zung von Leben, Kör­per oder Gesund­heit sowie bei einer Haf­tung nach dem Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz oder bei Über­nah­me einer Garan­tie.
  4. Soweit die Haf­tung der DGI vor­ste­hend aus­ge­schlos­sen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haf­tung ihrer gesetz­li­chen Ver­tre­ter und Erfül­lungs­ge­hil­fen.

IX. Anzuwendendes Recht/ Gerichtsstand

  1. Es gilt deut­sches Recht unter Aus­schluss des UN-Kauf­rechts. Sofern der Teil­neh­mer Ver­brau­cher ist, wird die Gel­tung von zwin­gen­den ver­brau­cher­schüt­zen­den Rege­lun­gen des Hei­mat­staa­tes des Ver­brau­chers hier­von nicht berührt.
  2. Soweit der Teil­neh­mer Kauf­mann im Sin­ne des Han­dels­ge­setz­bu­ches oder juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts oder öffent­lich-recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen ist, wird der Sitz der DGI als aus­schließ­li­cher Gerichts­stand für alle sich aus dem Ver­trags­ver­hält­nis erge­ben­den oder im Zusam­men­hang mit die­sen Bedin­gun­gen ste­hen­den Strei­tig­kei­ten ver­ein­bart. Dies gilt auch für den Fall, dass der Teil­neh­mer kei­nen all­ge­mei­nen Gerichts­stand im Inland hat.

X. Verbraucherstreitbeilegung — Online-Plattform zur außergerichtlichen Streitschlichtung sowie Hinweis nach § 36 VSBG

Als Online-Unter­neh­men sind wir ver­pflich­tet, Sie als Ver­brau­cher auf die Platt­form zur Online-Streit­bei­le­gung (OS-Platt­form) der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on hin­zu­wei­sen. Die­se OS-Platt­form ist über fol­gen­den Link erreich­bar: https://webgate.ec.europa.eu/odr.

Wir neh­men an einem Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren vor einer Ver­brau­cher­schlich­tungs­stel­le aller­dings nicht teil.